Deutscher Mittelstands-Bund (DMB): Gesetzgeber muss beim Thema Erbschaftsteuer zügig Rechtssicherheit schaffen
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Sport Infos


18. Dezember 2014 - Das Bundesverfassungsgericht hat gestern in seinem Urteil zur Erbschaftsteuer dem Gesetzgeber aufgegeben, die bisherige Regelung für Unternehmen bis zum 30. Juni 2016 nachzubessern. Der DMB begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass es grundsätzlich legitim ist, Unternehmen teilweise oder vollständig von der Erbschaftsteuer zu befreien, um Arbeitsplätze zu sichern.

Besonders familiengeführte Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten - und das sind über 90 Prozent aller Betriebe in Deutschland - werden aber durch die Nachbesserungspflicht verunsichert, da u.a. das neue Gesetz rückwirkend bis heute geändert werden kann. Bis zur Gesetzesreform gibt es deshalb keine Rechtssicherheit.

Zu bedenken sind auch die Interessen der Bundesländer, denen die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer zu Gute kommen und die nun eine Verbesserung ihrer Haushaltlage anstreben. Die Bundesregierung betont derzeit, dass sie an der Berücksichtigung der unternehmerischen Besonderheiten von kleinen und mittelständischen Unternehmen festhalten will. Es wird zu beobachten sein, ob sie dies auch so umsetzt.

"Durch diese Entscheidung entsteht bei kleinen und mittelständischen Unternehmen Unsicherheit darüber, was im Erbfall auf sie zukommen wird. Gerade in Zeiten vieler Betriebsübergaben kann sich diese Unsicherheit insgesamt negativ auf die Investitionsbereitschaft auswirken. Wir fordern deshalb eine zügige Entscheidung des Gesetzgebers in dieser Frage, damit die Unternehmen langfristig planen können.", erklärt Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des DMB. Interessierte Leserinnen und Leser erhalten weitere Informationen unter www.mittelstandsbund.de .
Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) e.V. ist der Bundesverband für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland. Der DMB wurde 1982 gegründet und sitzt in Düsseldorf. Mit einem exzellenten Netzwerk in Wirtschaft und Politik vertritt er die Interessen seiner rund 14.000 Mitgliedsunternehmen. Eine Vielzahl von unternehmerrelevanten Mehrwert- und Service-Leistungen runden das Angebot ab, beispielsweise ein umfangreicher Informationsdienst für Unternehmer, attraktive Rahmenverträge mit führenden Konzernen oder der DMB-Mitgliederservice. Der Verband ist zentral aufgestellt, parteipolitisch neutral und stützt sich ausschließlich auf eigene Mitgliedsunternehmen, ohne die Zurechnung von Partnerverbänden oder sonstigen Unterorganisationen. Damit gehört der DMB zu den größten unabhängigen Interessen- und Unternehmerverbänden in Deutschland.
Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.
Marc S. Tenbieg
Grafenberger Allee 125
40237 Düsseldorf
+49 (211) 1792570

http://www.mittelstandsbund.de

Pressekontakt:
[know:bodies] gesellschaft für integrierte kommunikation und bildungsberatung mbh
Dr. Astrid Nelke
Sophie-Charlotten-Str. 103
14059 Berlin
nelke@knowbodies.de
+49 177 703 74 12
http://www.knowbodies.de

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18. Dezember 2014 - Das Bundesverfassungsgericht hat gestern in seinem Urteil zur Erbschaftsteuer dem Gesetzgeber aufgegeben, die bisherige Regelung für Unternehmen bis zum 30. Juni 2016 nachzubessern. Der DMB begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass es grundsätzlich legitim ist, Unternehmen teilweise oder vollständig von der Erbschaftsteuer zu befreien, um Arbeitsplätze zu sichern.

Besonders familiengeführte Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten - und das sind über 90 Prozent aller Betriebe in Deutschland - werden aber durch die Nachbesserungspflicht verunsichert, da u.a. das neue Gesetz rückwirkend bis heute geändert werden kann. Bis zur Gesetzesreform gibt es deshalb keine Rechtssicherheit.

Zu bedenken sind auch die Interessen der Bundesländer, denen die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer zu Gute kommen und die nun eine Verbesserung ihrer Haushaltlage anstreben. Die Bundesregierung betont derzeit, dass sie an der Berücksichtigung der unternehmerischen Besonderheiten von kleinen und mittelständischen Unternehmen festhalten will. Es wird zu beobachten sein, ob sie dies auch so umsetzt.

"Durch diese Entscheidung entsteht bei kleinen und mittelständischen Unternehmen Unsicherheit darüber, was im Erbfall auf sie zukommen wird. Gerade in Zeiten vieler Betriebsübergaben kann sich diese Unsicherheit insgesamt negativ auf die Investitionsbereitschaft auswirken. Wir fordern deshalb eine zügige Entscheidung des Gesetzgebers in dieser Frage, damit die Unternehmen langfristig planen können.", erklärt Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des DMB. Interessierte Leserinnen und Leser erhalten weitere Informationen unter www.mittelstandsbund.de .
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