Schnelles Geld mit hohem Einsatz: Wer seine Mietwohnung an Touristen vermietet, riskiert die Kündigung
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Sport Infos


München (17.09.2014) - Zur Oktoberfest-Zeit möchten einige Wohnungsbesitzer und Mieter mit ihren vier Wänden Kasse machen. "1,5 Zimmer im Herzen Münchens (264,- Euro), "Schwabinger Dach-Wohn-Traum (303,- Euro) oder schlicht "Oktoberfest! Very central apartment" (304,- Euro), so lauten aktuelle Angebote beim Online-Portal Airbnb. Den Trend, die eigene Wohnung an Touristen zu vermieten, gibt es derzeit in vielen deutschen Städten. Doch Vorsicht: Wer seine Mietwohnung als Ferienwohnung vermietet, riskiert die Kündigung, warnt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) (http://www.vdwbayern.de) .

"Mit Zustimmung des Vermieters kann eine Wohnung untervermietet werden, die Zustimmung zur Nutzung als Ferienwohnung wird es aber garantiert nicht geben", sagt Verbandsdirektor Xaver Kroner. Wer seine Wohnung oder einen Teil der Wohnung einem Dritten zum Gebrauch überlassen möchte, braucht dazu die Erlaubnis des Vermieters. So sieht es der Gesetzgeber vor (§ 540 Abs. 1 BGB). Auf eine Untervermietung als Ferienwohnung gibt es jedoch keinen Anspruch. Dieses Geschäftsmodell wird von Wohnungsunternehmen in der Regel auch nicht toleriert. "Bei einem Münchner Mitgliedsunternehmen gab es bereits sechs Kündigungen wegen der Vermietung an Touristen", berichtet Kroner.

Darüber hinaus haben viele Städte mit angespannten Wohnungsmärkten Zweckentfremdungssatzungen erlassen, die eine gewerbliche Nutzung von Wohnraum auch Immobilienbesitzern verbieten.
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Diese und weitere Pressemitteilungen sowie druckfähiges Bildmaterial finden Sie unter
http://www.vdwbayern.de/presse .
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Zeichen (inkl. Leerzeichen): 1.536
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Der Abdruck ist frei.
Im VdW Bayern sind 458 sozialorientierte bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen - darunter 333 Wohnungsgenossenschaften und 88 kommunale Wohnungsunternehmen.
VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen)
Tobias Straubinger
Stollbergstraße 7
80539 München
(089) 29 00 20-305

http://www.vdwbayern.de

Pressekontakt:
ComMenDo Agentur für Unternehmenskommunikation GmbH
Michael Bürker
Hofer Straße 1
81737 München
michael.buerker@commendo.de
(089) 67 91 72-0
http://www.commendo.de

(Tipp: News & Infos zu einer Ferienwohnung in Borne (bei Bad Belzig / Fläming/ Brandenburg) gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


München (17.09.2014) - Zur Oktoberfest-Zeit möchten einige Wohnungsbesitzer und Mieter mit ihren vier Wänden Kasse machen. "1,5 Zimmer im Herzen Münchens (264,- Euro), "Schwabinger Dach-Wohn-Traum (303,- Euro) oder schlicht "Oktoberfest! Very central apartment" (304,- Euro), so lauten aktuelle Angebote beim Online-Portal Airbnb. Den Trend, die eigene Wohnung an Touristen zu vermieten, gibt es derzeit in vielen deutschen Städten. Doch Vorsicht: Wer seine Mietwohnung als Ferienwohnung vermietet, riskiert die Kündigung, warnt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) (http://www.vdwbayern.de) .

"Mit Zustimmung des Vermieters kann eine Wohnung untervermietet werden, die Zustimmung zur Nutzung als Ferienwohnung wird es aber garantiert nicht geben", sagt Verbandsdirektor Xaver Kroner. Wer seine Wohnung oder einen Teil der Wohnung einem Dritten zum Gebrauch überlassen möchte, braucht dazu die Erlaubnis des Vermieters. So sieht es der Gesetzgeber vor (§ 540 Abs. 1 BGB). Auf eine Untervermietung als Ferienwohnung gibt es jedoch keinen Anspruch. Dieses Geschäftsmodell wird von Wohnungsunternehmen in der Regel auch nicht toleriert. "Bei einem Münchner Mitgliedsunternehmen gab es bereits sechs Kündigungen wegen der Vermietung an Touristen", berichtet Kroner.

Darüber hinaus haben viele Städte mit angespannten Wohnungsmärkten Zweckentfremdungssatzungen erlassen, die eine gewerbliche Nutzung von Wohnraum auch Immobilienbesitzern verbieten.
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