Senioren aktuell: Patientenverfügung, Pflegeversicherung, Demenz, Sport im Alter
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Sport Infos


RatGeberZentrale mit Schwerpunktthema Senioren

Die RatGeberZentrale hat jetzt ein Schwerpunktthema Senioren veröffentlicht: http://ratgeberzentrale.de/senioren.html
Darin geht es unter anderem um diese Fragen: Was ist Demenz? Wie funktioniert die Pflegeversicherung? Wie verfasse ich eine Patientenverfügung? Was ist beim Sport im Alter zu beachten?

Die Zahl der an Demenz erkrankten Bundesbürger wird sich bis zum Jahr 2050 auf 2,2 Millionen verdoppeln. Für die Angehörigen ist dies eine enorme psychische und oft auch physische Belastung. Dazu kommt, dass es finanzielle Hilfen aus der Pflegeversicherung oft erst nach einem langwierigen, nervenaufreibenden Papierkrieg gibt, meistens reichen sie dennoch bei weitem nicht aus.

Mit einer privaten Zusatzversicherung wie etwa dem "Demenz-Geld" des Direktversicherers Ergo Direkt Versicherungen www.ergodirekt.de kann man sich gegen die finanziellen Folgen einer Demenzerkrankung privat absichern. Wird beim Versicherten eine Demenz mindestens mittleren Grades ärztlich attestiert, zahlt der Versicherer das vereinbarte Monatsgeld von bis zu 600 Euro, solange die Demenz besteht. Das Geld steht zur freien Verfügung und kann beispielsweise als Aufwandsentschädigung für betreuende Angehörige oder beispielsweise zur zeitweisen Inanspruchnahme einer Tagesbetreuung verwendet werden.

Seit Herbst letzten Jahres regelt ein Gesetz die Patientenverfügung. Dabei ist der Wille des Betroffenen maßgeblich. Er entscheidet darüber, ob und welche lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden dürfen. Denn wenn er sich nicht mehr äußern kann und in einer Patientenverfügung eine künstliche Lebensverlängerung ausschließt, muss der behandelnde Arzt dem folgen. Vor der neuen gesetzlichen Regelung waren Ärzte dazu nur verpflichtet, wenn die Krankheit mit Sicherheit zum Tode führt. Jetzt können selbst bei einer heilbaren Erkrankung eine oder mehrer Behandlungsarten, ausgeschlossen werden.
Dass Sport und Alter sich keinesfalls ausschließen, dürfte mittlerweile bekannt sein. Denn durch regelmäßige Bewegung über das Rentenalter hinaus wird der schrittweise Abbau von Muskelmasse und Knochengerüst verzögert. Dennoch sollte Ältere beim Sport natürlich auf ihre Belastungsgrenzen achten und vor jeder neuen sportlichen Betätigung den Arzt befragen

Die RatGeberZentrale bietet Rat im Internet mit viel persönlichem Service komplett kostenlos. In der RatGeberZentrale werden Texte, Checklisten, Podcasts und Videos veröffentlicht, die nur nützliche Informationen enthalten. Ein Team aus Fachjournalisten überprüft Tag für Tag laufende Suchanfragen, sichtet Tausende von Meldungen und Artikeln, und stellt nur die ins Redaktionssystem, die Antworten auf häufig gestellte Fragen liefern. Hier geht es zur RatGeberZentrale: www.ratgeberzentrale.de
RatGeberZentrale
Richard Lamers
Bahnhofstraße 44
97234 Reichenberg
Tel. 0931 60099-0

www.ratgeberzentrale.de

Pressekontakt:
Ratgeberzentrale
Richard Lamers
Hunsrückstr. 2
50739
Köln
lamers@ratgeberzentrale.de
0221/4232942
http://ratgeberzentrale.de


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Die Zahl der an Demenz erkrankten Bundesbürger wird sich bis zum Jahr 2050 auf 2,2 Millionen verdoppeln. Für die Angehörigen ist dies eine enorme psychische und oft auch physische Belastung. Dazu kommt, dass es finanzielle Hilfen aus der Pflegeversicherung oft erst nach einem langwierigen, nervenaufreibenden Papierkrieg gibt, meistens reichen sie dennoch bei weitem nicht aus.

Mit einer privaten Zusatzversicherung wie etwa dem "Demenz-Geld" des Direktversicherers Ergo Direkt Versicherungen www.ergodirekt.de kann man sich gegen die finanziellen Folgen einer Demenzerkrankung privat absichern. Wird beim Versicherten eine Demenz mindestens mittleren Grades ärztlich attestiert, zahlt der Versicherer das vereinbarte Monatsgeld von bis zu 600 Euro, solange die Demenz besteht. Das Geld steht zur freien Verfügung und kann beispielsweise als Aufwandsentschädigung für betreuende Angehörige oder beispielsweise zur zeitweisen Inanspruchnahme einer Tagesbetreuung verwendet werden.

Seit Herbst letzten Jahres regelt ein Gesetz die Patientenverfügung. Dabei ist der Wille des Betroffenen maßgeblich. Er entscheidet darüber, ob und welche lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden dürfen. Denn wenn er sich nicht mehr äußern kann und in einer Patientenverfügung eine künstliche Lebensverlängerung ausschließt, muss der behandelnde Arzt dem folgen. Vor der neuen gesetzlichen Regelung waren Ärzte dazu nur verpflichtet, wenn die Krankheit mit Sicherheit zum Tode führt. Jetzt können selbst bei einer heilbaren Erkrankung eine oder mehrer Behandlungsarten, ausgeschlossen werden.
Dass Sport und Alter sich keinesfalls ausschließen, dürfte mittlerweile bekannt sein. Denn durch regelmäßige Bewegung über das Rentenalter hinaus wird der schrittweise Abbau von Muskelmasse und Knochengerüst verzögert. Dennoch sollte Ältere beim Sport natürlich auf ihre Belastungsgrenzen achten und vor jeder neuen sportlichen Betätigung den Arzt befragen

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