'Menschenrecht auf Selbstbestimmung im Sterben'
Datum: Montag, dem 06. Juli 2015
Thema: Sport Infos


Internationaler Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2010

(dgpd Berlin/Augsburg) Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember mahnt die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. das Menschenrecht jedes Einzelnen auf Selbstbestimmung im Sterben an. "Es gibt Menschen, die ihren Leidenszustand nicht mehr mit ihrem persönlichen Würdeempfinden in Einklang bringen können. Diese Men-schen müssen das Recht haben, ohne moralisierende Bevormundung durch Dritte ihren Ster-beprozess abzukürzen, ohne zu gewaltsamen, schockierenden Mitteln greifen zu müssen", so DGHS-Präsidentin Elke Baezner. "Wir fordern nicht nur ein umfassendes, liberales Gesetz, sondern auch Standesregeln, die es dem behandelnden Arzt unter Einhaltung strengster Sorgfaltskriterien erlauben, den Patienten dabei zu unterstützen". Die DGHS befürwortet die Möglichkeit eines ärztlich assistierten Suizides sowie im Falle schwerster unheilbarer körperlicher Erkrankung das Recht auf Erhalt eines entsprechenden Medikaments, um in vertrauter Umgebung selbstbestimmt sterben zu können.

Die DGHS begrüßt durchaus den längst fälligen Ausbau der Angebote der Palliativ-Medizin. "Dies darf jedoch nicht zu einem "Integrismus" dieser Form der Hilfe am Lebensende führen", betont Baezner, "sondern der lebensmüde sterbewillige Schwerkranke soll zu einem Zeit-punkt, den er allein zu bestimmen und zu verantworten hat, Hilfe zur Beendigung seines als subjektiv unwürdig empfundenen Lebens in Anspruch nehmen dürfen."

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 30. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Wega Wetzel
Kronenstr. 4
10117
Berlin
wega.wetzel@dghs.de
030-21222337-22
http://dghs.de


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Internationaler Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2010

(dgpd Berlin/Augsburg) Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember mahnt die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. das Menschenrecht jedes Einzelnen auf Selbstbestimmung im Sterben an. "Es gibt Menschen, die ihren Leidenszustand nicht mehr mit ihrem persönlichen Würdeempfinden in Einklang bringen können. Diese Men-schen müssen das Recht haben, ohne moralisierende Bevormundung durch Dritte ihren Ster-beprozess abzukürzen, ohne zu gewaltsamen, schockierenden Mitteln greifen zu müssen", so DGHS-Präsidentin Elke Baezner. "Wir fordern nicht nur ein umfassendes, liberales Gesetz, sondern auch Standesregeln, die es dem behandelnden Arzt unter Einhaltung strengster Sorgfaltskriterien erlauben, den Patienten dabei zu unterstützen". Die DGHS befürwortet die Möglichkeit eines ärztlich assistierten Suizides sowie im Falle schwerster unheilbarer körperlicher Erkrankung das Recht auf Erhalt eines entsprechenden Medikaments, um in vertrauter Umgebung selbstbestimmt sterben zu können.

Die DGHS begrüßt durchaus den längst fälligen Ausbau der Angebote der Palliativ-Medizin. "Dies darf jedoch nicht zu einem "Integrismus" dieser Form der Hilfe am Lebensende führen", betont Baezner, "sondern der lebensmüde sterbewillige Schwerkranke soll zu einem Zeit-punkt, den er allein zu bestimmen und zu verantworten hat, Hilfe zur Beendigung seines als subjektiv unwürdig empfundenen Lebens in Anspruch nehmen dürfen."

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 30. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.

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