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Produkt Neuheiten! 'Verbot ist lebensfremd'

Veröffentlicht am Montag, dem 06. Juli 2015 von Sport-News-123.de


Sport Infos
Freie-PM.de: DGHS zum Scheitern des § 217 StGB

Das offensichtliche Scheitern des Gesetzentwurfs zur Sterbehilfe (§ 217 StGB) zeigt nach Ansicht der DGHS, dass ein solch ethisch schwieriges Thema wie die Sterbehilfe mit dem Strafgesetzbuch allein nicht wirklich erfasst werden kann. Elke Baezner: "Die DGHS findet die GEWERBSMÄSSIGE Beihilfe zur Selbsttötung auch verwerflich, aber ein Strafgesetz, wie es von der Bundesregierung diskutiert wird, ist nicht notwendig und auch nicht verhältnismäßig. Ein Verbot der gewerbsmäßigen, gar jeder organisierten Sterbehilfe, wie sie die C-Parteien nun fordern, ist lebensfremd und missachtet in unzulässiger Weise die Bedürfnisse der Bevölkerung. Viel wichtiger ist, dass es Ärzten erlaubt wird, unter Wahrung ihrer Gewissensfreiheit und nach strengen Sorgfaltskriterien bei einem wohlbegründeten Suizid Hilfe zu leisten." Der Entwurf der FDP-Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich entsprechend dem Koalitionsvertrag auf ein Verbot der gewerblichen Sterbehilfe beschränkt, was den christdemokratischen Parteien, der verfassten Ärzteschaft und der katholischen Kirche nicht weit genug geht. Anders lässt sich die jetzt erfolgte Absage an die für den 31. Januar geplante Verabschiedung nicht erklären.

Dem grundgesetzlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Menschen bis zu ihrem Lebensende wird mit dem neu zu schaffenden § 217 StGB nicht Genüge getan. Die Bürger und Bürgerinnen dieses Landes wünschen sich ein humanes, menschenwürdiges, an ihrem persönlichen seelischen und körperlichen Wohl orientiertes Lebensende. Dieses soll als Option unter bestimmten Umständen auch den ärztlich begleiteten Freitod einschließen: Nach einem Umfrageergebnis des Meinungsforschungsinstituts Forsa vom August 2012 im Auftrag der DGHS bejahten 77 bis 85 Prozent aller befragten Bundesbürger, dass es Ärzten grundsätzlich erlaubt sein sollte, Schwerstkranke beim Freitod zu unterstützen.

Die DGHS ist als Menschenrechts- und Patientenschutzorganisation selbst nicht in der Ster-behilfe aktiv. Sie fordert jedoch seit Jahren eine umfassende gesetzliche Regelung ALLER Hilfsmöglichkeiten am Lebensende. Als einen Schritt dahin regt die DGHS die Schaffung von halbstaatlichen Suizidberatungsstellen an, wofür sie im November vorigen Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat. "Darüber sollte die Politik jetzt konstruktiv diskutieren", fordert DGHS-Präsidentin Baezner.

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt. ... damit das Leben bis zuletzt human bleibt!

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Wega Wetzel
Kronenstr. 4
10117 Berlin
wega.wetzel@dghs.de
030-21222337-22
http://www.dghs.de

(Weitere interessante News, Infos & Tipps zum Thema Parteien sind auch hier auf dieser Seite nachlesbar.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


DGHS zum Scheitern des § 217 StGB

Das offensichtliche Scheitern des Gesetzentwurfs zur Sterbehilfe (§ 217 StGB) zeigt nach Ansicht der DGHS, dass ein solch ethisch schwieriges Thema wie die Sterbehilfe mit dem Strafgesetzbuch allein nicht wirklich erfasst werden kann. Elke Baezner: "Die DGHS findet die GEWERBSMÄSSIGE Beihilfe zur Selbsttötung auch verwerflich, aber ein Strafgesetz, wie es von der Bundesregierung diskutiert wird, ist nicht notwendig und auch nicht verhältnismäßig. Ein Verbot der gewerbsmäßigen, gar jeder organisierten Sterbehilfe, wie sie die C-Parteien nun fordern, ist lebensfremd und missachtet in unzulässiger Weise die Bedürfnisse der Bevölkerung. Viel wichtiger ist, dass es Ärzten erlaubt wird, unter Wahrung ihrer Gewissensfreiheit und nach strengen Sorgfaltskriterien bei einem wohlbegründeten Suizid Hilfe zu leisten." Der Entwurf der FDP-Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich entsprechend dem Koalitionsvertrag auf ein Verbot der gewerblichen Sterbehilfe beschränkt, was den christdemokratischen Parteien, der verfassten Ärzteschaft und der katholischen Kirche nicht weit genug geht. Anders lässt sich die jetzt erfolgte Absage an die für den 31. Januar geplante Verabschiedung nicht erklären.

Dem grundgesetzlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Menschen bis zu ihrem Lebensende wird mit dem neu zu schaffenden § 217 StGB nicht Genüge getan. Die Bürger und Bürgerinnen dieses Landes wünschen sich ein humanes, menschenwürdiges, an ihrem persönlichen seelischen und körperlichen Wohl orientiertes Lebensende. Dieses soll als Option unter bestimmten Umständen auch den ärztlich begleiteten Freitod einschließen: Nach einem Umfrageergebnis des Meinungsforschungsinstituts Forsa vom August 2012 im Auftrag der DGHS bejahten 77 bis 85 Prozent aller befragten Bundesbürger, dass es Ärzten grundsätzlich erlaubt sein sollte, Schwerstkranke beim Freitod zu unterstützen.

Die DGHS ist als Menschenrechts- und Patientenschutzorganisation selbst nicht in der Ster-behilfe aktiv. Sie fordert jedoch seit Jahren eine umfassende gesetzliche Regelung ALLER Hilfsmöglichkeiten am Lebensende. Als einen Schritt dahin regt die DGHS die Schaffung von halbstaatlichen Suizidberatungsstellen an, wofür sie im November vorigen Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat. "Darüber sollte die Politik jetzt konstruktiv diskutieren", fordert DGHS-Präsidentin Baezner.

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt. ... damit das Leben bis zuletzt human bleibt!

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