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Produkt Neuheiten! DGHS: 'Vom Ärztetag geht das falsche Signal aus!'

Veröffentlicht am Montag, dem 06. Juli 2015 von Sport-News-123.de


Sport Infos
Freie-PM.de: Elke Baezner zu dem beschlossenen Verbot der Hilfe zur Selbsttötung

Vom heute zu Ende gehenden Ärztetag in Kiel geht das falsche Signal aus. Trotz des Protests durch die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und vieler progressiver, am Patientenwohl orientierter Ärzte beschlossen die Delegierten mehrheitlich, ein rigoroses Verbot der Sterbehilfe festzuschreiben. Im § 16 der Muster-Berufsordnung steht künftig: "Ärztinnen und Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." Ein früherer Vorschlag besagte lediglich, sie sei "keine ärztliche Aufgabe".

"Vom Ärztetag geht das falsche Signal aus!", protestiert Elke Baezner, Präsidentin der DGHS. Das strikte Verbot für Ärztinnen und Ärzte, beim Suizid zu helfen, widerspreche dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, wie es in Artikel 1 GG "Die Würde des Menschen ist unantastbar" festgeschrieben ist. Zudem erinnert Baezner daran, dass die Schmerzbekämpfung allein nicht das Hauptproblem aller Schwerstkranken sei. "Selbst wenn eine flächendeckende Palliativversorgung in Deutschland gegeben wäre, was leider noch nicht der Fall ist, greift diese im Einzelfall oft nicht." Den gern geschmähten "Sterbetourismus" ins Nachbarland Schweiz werde diese Neuausrichtung der Ärzteschaft kaum verringern, eher im Gegenteil. Baezner: "Wie können es Ärzte verantworten, dass Suizidenten in ihrer Verzweiflung zu grausamen Methoden greifen müssen, weil ihr Arzt ihnen nicht straffrei auf menschenwürdige Art helfen darf?"

Die DGHS, so Baezner, prüfe derzeit intensiv, wie Menschen geholfen werden kann, die ihr Selbstbestimmungsrecht wahren wollen. Baezner: "Die Bundesärztekammer überschätzt sich. Das Strafgesetzbuch verbietet die Hilfe zum Freitod nicht, da dieser selbst auch nicht strafbar ist. Mit dem Patientenverfügungsgesetz und der höchstrichterlichen Einschätzung durch den Bundesgerichtshof wurde das Selbstbestimmungsrecht des Patienten deutlich gestärkt, diesem gesellschaftlichen Konsens kann sich die Stände-Organisation nicht entgegenstellen."

"Wenn die Bundesärztekammer organisierte und kommerzielle Sterbehilfe nicht wünscht, hat sie mit diesem Beschluss einer solchen Entwicklung eher Vorschub geleistet als sie zu verhindern", so Baezner.

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 31. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Wega Wetzel
Kronenstr. 4
10117 Berlin
wega.wetzel@dghs.de
030-21222337-22
http://www.dghs.de


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Elke Baezner zu dem beschlossenen Verbot der Hilfe zur Selbsttötung

Vom heute zu Ende gehenden Ärztetag in Kiel geht das falsche Signal aus. Trotz des Protests durch die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und vieler progressiver, am Patientenwohl orientierter Ärzte beschlossen die Delegierten mehrheitlich, ein rigoroses Verbot der Sterbehilfe festzuschreiben. Im § 16 der Muster-Berufsordnung steht künftig: "Ärztinnen und Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." Ein früherer Vorschlag besagte lediglich, sie sei "keine ärztliche Aufgabe".

"Vom Ärztetag geht das falsche Signal aus!", protestiert Elke Baezner, Präsidentin der DGHS. Das strikte Verbot für Ärztinnen und Ärzte, beim Suizid zu helfen, widerspreche dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, wie es in Artikel 1 GG "Die Würde des Menschen ist unantastbar" festgeschrieben ist. Zudem erinnert Baezner daran, dass die Schmerzbekämpfung allein nicht das Hauptproblem aller Schwerstkranken sei. "Selbst wenn eine flächendeckende Palliativversorgung in Deutschland gegeben wäre, was leider noch nicht der Fall ist, greift diese im Einzelfall oft nicht." Den gern geschmähten "Sterbetourismus" ins Nachbarland Schweiz werde diese Neuausrichtung der Ärzteschaft kaum verringern, eher im Gegenteil. Baezner: "Wie können es Ärzte verantworten, dass Suizidenten in ihrer Verzweiflung zu grausamen Methoden greifen müssen, weil ihr Arzt ihnen nicht straffrei auf menschenwürdige Art helfen darf?"

Die DGHS, so Baezner, prüfe derzeit intensiv, wie Menschen geholfen werden kann, die ihr Selbstbestimmungsrecht wahren wollen. Baezner: "Die Bundesärztekammer überschätzt sich. Das Strafgesetzbuch verbietet die Hilfe zum Freitod nicht, da dieser selbst auch nicht strafbar ist. Mit dem Patientenverfügungsgesetz und der höchstrichterlichen Einschätzung durch den Bundesgerichtshof wurde das Selbstbestimmungsrecht des Patienten deutlich gestärkt, diesem gesellschaftlichen Konsens kann sich die Stände-Organisation nicht entgegenstellen."

"Wenn die Bundesärztekammer organisierte und kommerzielle Sterbehilfe nicht wünscht, hat sie mit diesem Beschluss einer solchen Entwicklung eher Vorschub geleistet als sie zu verhindern", so Baezner.

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 31. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Wega Wetzel
Kronenstr. 4
10117 Berlin
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